Kabotage | Definition & Bedeutung für den Güterkraftverkehr
Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern innerhalb eines Landes durch ein Transportunternehmen, das dort weder seinen Firmensitz noch eine Niederlassung hat. Ein ausländisches Unternehmen übernimmt also nationale Transporte, ohne dauerhaft in diesem Staat ansässig zu sein.
Diese Praxis spielt eine entscheidende Rolle in der internationalen Logistik und ermöglicht es Speditionen, ihre Kapazitäten effizient zu nutzen. Gleichzeitig unterliegt die Kabotage in vielen Ländern strengen Regelungen, um den Wettbewerb fair zu gestalten und heimische Transportdienstleister zu schützen.
Kabotage: Bedeutung und Anwendungsbeispiel
Der Begriff Kabotage hat seinen Ursprung in der Seeschifffahrt und bezeichnete ursprünglich den Gütertransport zwischen verschiedenen Häfen eines Landes. Heute bezieht sich Kabotage im Güterverkehr auf Transportleistungen, die ein ausländisches Unternehmen innerhalb eines anderen Staates erbringt.
Ein Beispiel hierfür wäre eine deutsche Spedition, die mit einem Lkw eine Lieferung nach Frankreich bringt. Statt leer zurückzufahren, nimmt sie dort einen neuen Auftrag an: Der Lkw lädt Ware in Paris und transportiert sie nach Lyon. Da dieser Transport ausschließlich innerhalb Frankreichs erfolgt, handelt es sich um Kabotage. Für solche Fahrten gelten in vielen Ländern spezielle gesetzliche Bestimmungen, um den Wettbewerb zu regulieren.
Was bedeutet Kabotageverkehr nach dem EU-Recht?
Kabotage beschreibt den Transport von Gütern oder Personen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Unternehmen. In vielen Ländern, wie bspw. der Schweiz, ist die Kabotage ohne besondere Regelung verboten. In der Europäischen Union ist die Kabotage Gegenstand spezifischer Verordnungen, wie z. B. die Verordnung über die Beförderung im Straßenverkehr.
Arten der Kabotage in der EU
Es gibt drei Hauptformen der Kabotage in der EU, basierend auf dem Transportmittel:
- Landkabotage: Bezieht sich auf Transporte per Fahrzeug oder Schiene. Seit 2007 gibt es Kabotagefreiheit für den Güterverkehr auf der Schiene, und seit 2010 für den Personenverkehr.
- Seekabotage: Geregelt durch die EWG-Verordnung Nr. 3577/92, gilt Kabotagefreiheit seit dem 1. Januar 1999.
- Luftkabotage: Seit dem 1. April 1997 gibt es keine Einschränkungen mehr.
Große und kleine Kabotage
- Kleine Kabotage: Transporte innerhalb eines Staates. Beispiel: Ein polnisches Unternehmen transportiert Güter von Berlin nach Hannover.
- Große Kabotage: Grenzüberschreitende Transporte. Beispiel: Ein deutsches Busunternehmen transportiert Passagiere von Frankreich nach Belgien.
Leerfahrten und Kabotage
Leerfahrten mit einem Frachtbrief gelten als gewerblicher Gütertransport und fallen unter die Kabotageregeln.
Kabotagebestimmungen in der EU
Es gibt keine volle Kabotagefreiheit für Landtransporte, um einheimische Unternehmen zu schützen. Einschränkungen umfassen:
- 3-in-7-Regel: Maximal 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen.
- 1-in-3-Regel: Innerhalb der ersten 3 Tage nach Einfahrt in einen Staat maximal eine Kabotagefahrt.
Historie und aktuelle Regelungen
Die ersten Kabotagevorschriften für den Güterverkehr innerhalb der EU traten am 1. Juli 1998 in Kraft. Diese Bestimmungen gelten für alle EU-Mitgliedsstaaten und Länder des Europäischen Wirtschaftsraums wie Norwegen, Liechtenstein und Island.
Kabotage im Vereinigten Königreich und Nordirland nach dem Brexit
Seit dem Brexit gelten im Vereinigten Königreich und Nordirland abweichende Regeln: maximal 2 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen, ohne die 1-in-3-Regel.