Ausfuhrbegleitdokument | Definition & Funktion

Das Ausfuhrbegleitdokument, auch als Ausfuhranmeldung oder kurz als ABD bekannt, ist ein wichtiges Dokument im internationalen Warenverkehr, das zur Vereinfachung von Ausfuhrprozessen dient.

Es dient der zuständigen Zollbehörde als Nachweis über die rechtmäßige Ausfuhr eines Produkts aus der Europäischen Union. Dieses Dokument wird nach der Prüfung der Waren und der entsprechenden Ausfuhranmeldung ausgestellt und begleitet die Warensendung bis zur Ausgangszollstelle an der äußeren Grenze der EU.

Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument?

Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein international anerkanntes Dokument, das die Berechtigung eines Warenexports in Drittländer belegt. Die Zollbehörden im Zielland verlangen die Vorlage des ABD, um sicherzustellen, dass es sich um einen legalen Warentransport handelt und um potenzielle Verbote oder Beschränkungen auszuschließen.

Das Dokument beinhaltet notwendige Informationen über den Exporteur und den Empfänger sowie über die Art der ausgeführten Waren, deren Menge, Wert und den Versandweg und das Transportmittel.

Gesetzliche Regelung durch den Unionszollkodex

Die gesetzlichen Regelungen für das Ausfuhrverfahren sind im Unionszollkodex festgelegt, insbesondere in Titel VII, Artikel 263 und folgende. Bei Warensendungen ab einem Wert von 1.000 EUR oder mit einem Gewicht von mehr als 1.000 Kilogramm ist die Erstellung eines ABD zwingend notwendig und die Anmeldung muss elektronisch erfolgen.

Für Waren, die unterhalb dieser Wert- und Gewichtsgrenzen liegen, ist eine mündliche Ausfuhranmeldung ausreichend. Es müssen jedoch relevante Handelsdokumente wie Handelsrechnungen, Frachtbrief etc. vorgelegt werden.

Notwendigkeit des ABD

Das Ausfuhrbegleitdokument ist nicht nur für die Zollbehörden von Bedeutung, sondern bietet auch dem Exporteur zahlreiche Vorteile. Es ermöglicht die Nachverfolgung der ausgeführten Waren und ist häufig auch eine Voraussetzung, um von Steuervergünstigungen oder Exportsubventionen zu profitieren.

Die Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments ist beim Export in Drittländer unverzichtbar. Auch für den Export gefährlicher Güter, wie Waffen oder Chemikalien, ist die Anmeldung notwendig. Unter bestimmten Bedingungen, wie einer Befreiung von Exportkontrollen, können jedoch Ausnahmen von der Dokumentationspflicht bestehen. Exporteure sollten sich vorab über die spezifischen Anforderungen informieren, um die ordnungsgemäße Erstellung und Einreichung aller nötigen Dokumente zu gewährleisten.

Ein Ausfuhrbegleitdokument erstellen

Die Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments erfolgt mittlerweile ausschließlich in digitaler Form. Hierfür ist eine Registrierung im automatisierten Abwicklungssystem des deutschen Zolls, bekannt als ATLAS, erforderlich.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Eingabe der erforderlichen Daten:

  1. Internetausfuhranmeldung Plus: eine softwarebasierte Lösung des Zolls
  2. ASP-Lösung: Software, die von externen Anbietern bereitgestellt wird
  3. Inhouse-Lösungen: Softwareanpassungen durch Provider an die Unternehmensbedürfnisse.

 

Unternehmen, die nur sporadisch Ausfuhranmeldungen vornehmen, können durch die Nutzung einer ASP-Lösung profitieren, da dies den Aufwand der Beantragung einer BIN-Nummer und eines ELSTER-Zertifikats reduziert.

Die Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten erfolgt in mehreren systematischen Schritten:

  1. Datenerfassung: Zu Beginn ist es erforderlich, sämtliche für das Ausfuhrbegleitdokument nötigen Informationen zu sammeln. Dies kann entweder durch spezielle Softwarelösungen oder das ATLAS-Webportal geschehen.
  2. Erstellung der Ausfuhranmeldung: Im nächsten Schritt werden die gesammelten Daten in das ATLAS-System eingegeben.
  3. Datenübermittlung: Das Ausfuhrbegleitdokument wird anschließend elektronisch an die zuständige Zollbehörde übermittelt. Es existieren zwei Verfahren für die Ausfuhr: das einstufige und das zweistufige Verfahren. Beim einstufigen Verfahren erfolgt lediglich die Meldung an die Zollstelle an der EU-Außengrenze. Für Warensendungen mit einem Wert ab 3.000 EUR gilt das zweistufige Verfahren, bei dem die Anmeldung nicht nur an die Ausfuhrzollstelle, sondern auch an die Zollstelle am Standort des Exporteurs oder am Verlade- und Verpackungsort erfolgen muss.
  4. Überprüfung und Freigabe: Nach der Übermittlung werden die eingereichten Ausfuhrbegleitdokumente von den Zollbehörden gründlich überprüft. Sollten keine Einwände bestehen, erfolgt die Freigabe für die Ausfuhr. In gewissen Situationen kann es erforderlich sein, zusätzliche Dokumente oder Nachweise vorzulegen.

 

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist somit ein unverzichtbares Dokument im internationalen Warenverkehr, das als Nachweis für die legale Ausfuhr von Produkten aus der EU dient und seine rechtlichen Grundlagen sind im Unionszollkodex festgelegt. Das ABD bietet sowohl den Zollbehörden als auch den Exporteuren wichtige Vorteile, insbesondere bei der Nachverfolgung von Waren und dem Zugang zu Steuervergünstigungen oder Exportsubventionen.