ADSp | Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

Aktuelle Fassung: ADSp 2017

 

Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind das zentrale Vertragswerk für Speditions- und Logistikverträge in Deutschland. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Spediteuren und Auftraggebern in standardisierter Form. Die aktuelle Fassung ist die ADSp 2017, die seit dem 1. Januar 2017 gilt und bis heute den Branchenstandard bildet.

Bedeutung der ADSp

Die ADSp Bedeutung liegt darin, dass sie für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Ohne diese einheitlichen Vertragsbedingungen müsste jede Geschäftsbeziehung individuell ausgehandelt werden. Durch die ADSp werden Pflichten, Haftung und Vergütung klar geregelt, wodurch Missverständnisse vermieden und Abläufe standardisiert werden.

Frühere Fassungen und Änderungen

Die ADSp gibt es seit 1927. Im Laufe der Jahrzehnte wurden sie mehrfach überarbeitet, um sie an die Entwicklung von Handelsrecht, Transportpraxis und internationalen Vorgaben anzupassen.

  • ADSp 2003 war lange Zeit die verbindliche Grundlage. Sie enthielt noch weniger detaillierte Haftungsobergrenzen und entsprach im Wesentlichen den damaligen Vorgaben des HGB.
  • Nach Diskussionen über die Anpassung an internationale Transportketten und neue EU-Vorgaben entstand 2015 ein Entwurf, der jedoch zu großen Differenzen zwischen Verlader- und Speditionsverbänden führte.
  • Umstritten war insbesondere die Höhe der Haftungsgrenzen: Verlader forderten höhere Summen, Spediteure wollten planbare Grenzen beibehalten.

 

Die schließlich verabschiedete ADSp 2017 brachte mehrere wichtige Änderungen:

  • Klarstellung der Haftungsbegrenzungen mit neuen Summenobergrenzen von 1,25 Mio. € je Schadenfall und 2,5 Mio. € je Schadenereignis.
  • Einführung einer besonderen Regelung für multimodale Transporte mit Seeanteil, bei denen eine reduzierte Grenze von 2 SZR/kg gilt, wenn der Schadenort unbekannt ist.
  • Präzisierungen zu Verjährungsfristen und zu den Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich richtiger Angaben und Verpackung.
  • Modernisierung der Sprache und Anpassungen an digitale Prozesse und internationale Logistikabläufe.

Anwendungsbereich

Die ADSp gelten, wenn beide Vertragsparteien sie ausdrücklich vereinbaren. Sie betreffen Transporte auf Straße, Schiene, Luft und See, Lagerleistungen sowie logistische Zusatzdienste wie Verpackung oder Zollabwicklung. Wird keine Vereinbarung getroffen, greifen nur die allgemeinen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

Haftung

Die ADSp Haftung begrenzt Ansprüche bei Verlust oder Beschädigung von Gütern in der Regel auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht. Bei multimodalen Transporten mit Seeanteil gilt unter bestimmten Umständen eine reduzierte Grenze von 2 SZR/kg. Die Summenbegrenzung liegt bei 1,25 Millionen Euro pro Schadensfall und 2,5 Millionen Euro pro Schadenereignis, mindestens 2 SZR/kg. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.

Ausfallrecht

Die ADSp Ausfallfracht beschreibt den Vergütungsanspruch des Spediteurs, wenn ein bereits disponierter Transportauftrag vom Auftraggeber nicht bereitgestellt oder kurzfristig storniert wird. Da Kapazitäten und Kosten bereits eingeplant sind, sieht die ADSp hier eine angemessene Entschädigung vor.

Standgeld

Mit ADSp Standgeld sind Zahlungen für Wartezeiten gemeint, die beim Be- oder Entladen entstehen, wenn vereinbarte Zeitfenster überschritten werden. Diese Regelung sorgt für planbare Abläufe und einen fairen Ausgleich für zusätzliche Standzeiten.

Versicherung und Verjährung

Eine Transportversicherung schließt der Spediteur nur ab, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt. Ansprüche aus Speditionsverträgen verjähren regelmäßig nach einem Jahr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren.

Aktuelle Fassung

Die ADSp 2017 sind bis heute die gültige Version. Sie spiegeln den Kompromiss zwischen Verlader- und Speditionsseite wider und haben die bisherigen Fassungen modernisiert. Sie sind in Deutschland branchenweit anerkannt und bilden die wichtigste Grundlage für Speditions- und Logistikverträge.